Begutachtungsleitsätze der Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. sind praxisrelevante Begriffsdefinitionen und Entscheidungskriterien zu zentralen Fragestellungen bei der Begutachtung von Elektrotechnik und Informationstechnik (Hardware und Software).
Begutachtungsleitsätze basieren auf der langjährigen Praxis- und Gutachtererfahrung der über 60 spezialisierten Sachverständigen der Fachgruppe, werden innerhalb der Fachgruppe entwickelt und sind immer mit weit überwiegendem Konsens der für das Thema kompetenten Sachverständigen abgestimmt. Sie werden insbesondere mit dem Anspruch geschaffen, die oftmals in der Praxis schwer fassbaren allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dokumentieren.
Begutachtungsleitsätze dienen dazu, Transparenz und Vergleichbarkeit bezüglich der technischen Entscheidungsfindung in Streitfällen herzustellen, aber auch praxisrelevante und neutrale Empfehlungen zur sachgerechten Durchführung von Technologieprojekten zu geben.
Die Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik im B.V.S. e.V. ist eine unabhängige und objektive Stelle, deren Mitglieder ausnahmslos öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und somit in ihrer Entscheidungsfindung vollständig unabhängig sind.
Aktuell sind die folgenden Begutachtungsleitsätze veröffentlicht und erhältlich:
- Begutachtungsleitsatz “Standardsoftware” FG-EI BL 101:2020-05 (Version 1.2)
- Begutachtungsleitsatz “Software-Dokumentation” FG-EI BL 102:2020-05 (Version 1.2)
- Begutachtungsleitsatz “Computerprogramm” FG-EI BL 103:2020-05 (Version 1.2)
Herausgeber:
Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik
im Bundesverband öffentlich bestellter
und vereidigter sowie qualifizierter
Sachverständiger e.V. (BVS)
Bezug über
Wißner Verlag Augsburg
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